14 F.________ erklärte in Übereinstimmung mit dem Beschuldigten, bei der Auseinandersetzung beim Burger King seien sie beide als Schlichter aufgetreten (pag. 472 Z. 26 ff. und pag. 473 Z. 34; «A.________(Beschuldigter) war dort aber er hat nicht geschlagen. Er hat versucht zu separieren», pag. 491 Z. 348). Sodann sagte F.________ zunächst aus, er und der Beschuldigte hätten sich nach dem Schlichtungsversuch beim Burger King zum Fahrzeug begeben (pag. 464 Z. 29 f.). Später bekundete F.________, er und der Beschuldigte seien auch bei der zweiten Auseinandersetzung anwesend gewesen (pag. 472 Z. 38 f., pag.