O.________ betreffend H.________, K.________, I.________ und J.________ relativ klare Aussagen machen konnte, wohingegen seine Angaben betreffend die Rolle des Beschuldigten vage bis widersprüchlich sind. Entsprechend ergeben sich gestützt auf die Aussagen von O.________ keine Hinweise bezüglich allfälliger Tatbeiträge des Beschuldigten bei der zweiten Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz (beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche).