Auf Vorhalt des morphometrischen Gutachtens, wonach ein Teil des Schuhprofils des Beschuldigten mit der Verletzung des Zivilklägers 1 übereinstimmt, sowie auf Frage, was er dazu sage, meinte O.________ schliesslich: «Nein ich habe nichts gesehen. Ich habe gesehen, dass er geschlagen hat», pag. 399 Z. 464). Die Kammer hat den Eindruck, dass O.________ pauschal und unabhängig davon, was er tatsächlich gesehen hat, sämtliche Männer aus Lausanne – mit Ausnahme von sich selbst – der aktiven Teilnahme an der zweiten Auseinandersetzung bezichtigt. So sagte er denn auch: «Ich habe nicht alle Sachen gesehen. Ich weiss einfach, dass alle geschlagen haben» (pag. 399 Z. 474 f.). Es fällt auf, dass