___ haben auf den Türken eingeschlagen. Bei A.________(Beschuldigter) weiss ich zu hundert Prozent das er da war», pag. 396 Z. 376 ff.). Er selbst sei ganz in der Nähe gestanden (pag. 397 Z. 382). Wie viele Fusstritte es gewesen seien, wisse er allerdings nicht mehr. Er habe einfach gesehen, dass der Zivilkläger 1 nicht mehr habe atmen können (pag. 397 Z. 390 ff.) und sich nicht mehr bewegt habe (pag. 397 Z. 401). Auf Vorhalt des morphometrischen Gutachtens, wonach ein Teil des Schuhprofils des Beschuldigten mit der Verletzung des Zivilklägers 1 übereinstimmt, sowie auf Frage, was er dazu sage, meinte O.________ schliesslich: «Nein ich habe nichts gesehen.