___ weitgehend gleich aus. H.________, J.________ und I.________ seien die aktivsten gewesen, aber auch alle anderen – ausser ihm selbst – hätten mitgemacht und Fusstritte ausgeteilt (pag. 377 Z. 18 ff.). In der Einvernahme vom 24. März 2011 meinte O.________, der Beschuldigte habe den Türken [den Zivilkläger 1] bereits beim Burger King mit Fäusten und Fusstritten traktiert (pag. 399 Z. 443). Zudem sei er sich absolut sicher, dass der Beschuldigte beim zweiten Angriff mit Fusstritten und Fäusten auf den Zivilkläger 1 eingeschlagen habe («A.________(Beschuldigter) und H.________ haben auf den Türken eingeschlagen.