In der Einvernahme vom 22. März 2011 verneinte N.________ die Frage, ob sie die Männer, die bei der Heiliggeistkirche auf den Zivilkläger 1 eingeschlagen hätten, anhand von Fotos wiedererkennen würde (pag. 637 Z. 143). Die Zeugin N.________ sagte insgesamt konsistent und in sich stimmig aus. Die vorliegend interessierenden Geschehnisse beim Bahnhofpatz (beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) schilderte sie nachvollziehbar, lebendig und bildhaft mit den Sätzen: «Sie traten gegen den Kopf wie gegen einen Fussball und von oben herab mit der Fusssohle» (pag. 628 Z. 14 f.) und «Er [der Zivilkläger 1] drehte sich auf die Seite und brachte sich in Embryostellung» (pag.