12 ein rot-weiss kariertes Hemd getragen und dunkelblonde, kurze Haare gehabt (pag. 628 Z. 5 f.). Diese Personenbeschreibung trifft auf den Beschuldigten (siehe Fotografie auf pag. 632) wie auch auf K.________ (siehe Fotografien auf pag. 632) zu. Auf Vorlage von Porträts der sieben Männer aus Lausanne identifizierte N.________ den Beschuldigten als einen der Männer («Ich erkenne ihn an den Augen», pag. 628 Z. 20). Allerdings konnte sie keine Angaben darüber machen, was er gemacht hatte (pag. 628 Z. 20). In der Einvernahme vom 22. März 2011 verneinte N._____