627 Z. 22). Die Männer hätten von oben herab mit der Fusssohle auf den Kopf des Zivilklägers 1 getreten, «wie gegen einen Fussball» (pag. 628 Z. 14 f.). Der Zivilkläger 1 habe sich die Arme vor das Gesicht gehalten, sich auf die Seite gedreht und in Embryostellung gebracht. Am Schluss sei er regungslos am Boden gelegen. Die Männer hätten ihn dennoch weiterhin mit den Füssen getreten und mit den Fäusten geschlagen (pag. 628 Z. 40 ff.; vgl. auch pag. 637 Z. 146 ff.). An der Auseinandersetzung seien vermutlich fünf bis sechs Personen (Aussage vom 24. August 2010, pag. 628 Z. 48) resp. drei Personen (Aussage vom 22. März 2011, pag. 637 Z. 129) beteiligt gewesen.