635 Z. 64 ff.). Der Zivilkläger 1 habe zu diesem Zeitpunkt sichtlich verwirrt gewirkt und am Kopf geblutet (pag. 635 Z. 66 f.). Auch habe er andere Leute gefragt, ob sie ihn ins Spital bringen könnten (pag. 635 Z. 83 f.). Als sie (die Zivilkläger und N.________) später nach hinten geschaut und festgestellt hätten, dass die Männer aus Lausanne auf sie zukommen würden (pag. 636 Z. 102), sei der Zivilkläger 1 weggerannt (pag. 636 Z. 113). Später habe sie dann gesehen, wie mehrere Typen aus Lausanne mit den Füssen nach dem Gesicht des Zivilklägers 1 getreten hätten, als dieser beim Toilettenhaus [hinter der Heiliggeistkirche auf dem Bahnhofplatz] am Boden gelegen sei (pag. 627 Z. 22).