990 Z. 29 und pag. 991 Z. 14) gewesen, die auf sie zugerannt seien. Der Zivilkläger 1 sei weiter in Richtung Heiliggeistkirche gerannt. Später habe er diesen ohne T-Shirt bei der Heiliggeistkirche neben den Velos (rotes Toilettenhäuschen) am Boden liegend gefunden. Die Täter seien bereits fort gewesen (pag. 604 Z. 13 ff., pag. 609 Z. 12 ff. und pag. 622 Z. 164). Wie der Zivilkläger 1 beim Bahnhofplatz angegriffen worden sei, habe er nicht gesehen (pag. 622 Z. 152 und pag. 622 Z. 161). Während der Zivilkläger 2 die Männer, die nach der Auseinandersetzung beim Burger King auf ihn und den Zivilkläger 1 zu rannten, in der Befragung vom 31. August 2010 nicht beschreiben konnte (pag.