Er habe beobachtet, wie dieser am Boden gelegen sei. Es seien je ca. zwei Personen gewesen, die auf ihn und den Zivilkläger 1 eingeschlagen hätten (pag. 621 Z. 99 f.; vgl. auch pag. 604 Z. 28 ff.). Er selbst habe «Sidekicks» mit den Füssen erhalten (pag. 608 Z. 50). Anschliessend seien er und der Zivilkläger 1 in Richtung Heiliggeistkirche gelaufen. Er habe einen Kollegen angerufen und diesen gebeten, zu kommen. Als er das Telefon aufgelegt habe,