Irgendwann habe er allerdings das Bewusstsein verloren. Von da an könne er sich an nichts mehr erinnern (pag. 582 Z. 30 ff.; vgl. auch pag. 586 Z. 16 f.). Insgesamt vermochte der Zivilkläger 1 weder Auskunft darüber zu geben, ob der Beschuldigte an der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz (beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) beteiligt war, noch in welchem Zeitpunkt ihm die Verletzung unterhalb seines linken Auges zugefügt wurde. Der Zivilkläger 2 berichtete, nur kurz gesehen zu haben, wie der Zivilkläger 1 beim Burger King verprügelt worden sei. Er habe beobachtet, wie dieser am Boden gelegen sei.