10 achten und Berichte des IRM und des KTD davon auszugehen, dass die Verletzung auf einen einigermassen heftigen und von oben herab geführten Tritt mit dem rechten Schuhabsatz zurückzuführen ist. Damit gilt als erstellt, dass der Beschuldigte dem Zivilkläger 1 mit mindestens einem, relativ heftigen Fusstritt in das Gesicht trat.