Zur Frage, wie die Verletzung/Schuhabdruckspur unterhalb des linken Auges des Zivilklägers 1 entstanden ist Einleitend ist festzuhalten, dass der Zivilkläger 1 unter dem linken Auge eine deutliche, intensiv blau-violett verfärbte und unregelmässig begrenzte Einblutung aufwies, innerhalb welcher sich kleine, bis ca. 5 mm grosse oberflächliche Hautdefekte fanden (pag. 250). Gemäss den Berichten und Gutachten des KTD und des IRM waren diese Hauteinblutungen als Zeichen einer massiven, mehrfachen, stumpfen Gewalteinwirkung in Form von Fusstritten anzusehen.