Alle sieben tatverdächtigen Männer aus Lausanne wurden noch in der Tatnacht angehalten, wobei auch deren Schuhe sichergestellt wurden. Einzig das Schuhprofil des Beschuldigten wies Übereinstimmungen mit der fraglichen Schuhabdruckspur auf (pag. 108 und pag. 260 f.), weshalb nur dessen Schuhe als Tatinstrument in Frage kommen. Es liegen keine Hinweise vor, dass der Beschuldigte seine Schuhe zeitweise ausgezogen und jemand anderem zum Anzie-