Zur Frage, ob die Verletzung unterhalb des linken Auges des Zivilklägers 1 von den vom Beschuldigten in der Tatnacht getragenen Schuhen stammt und wer ihm diese Verletzung zugefügt hat Aus den Berichten und Gutachten des KTD und des IRM geht hervor, dass der Zivilkläger 1 eine geformte Verletzung auf der linken Wange (Schuhabdruckspur Zickzackmuster, Fragmentspur), linksseitig eine Augenbodenhöhlen- und eine Jochbeinfraktur, Rissquetschwunden am Hinterkopf und am linken Ohr sowie diverse Hautschürfverletzungen und Blutergüsse am ganzen Körper aufwies (pag. 106 und pag. 250 f.). Das Verletzungsbild an der Wange wie auch die Fraktu-