Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt im Rahmen der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz (S. 5 ff. der der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1041 ff.) sowie auf die amtlichen Akten verwiesen. 8.3 Konkrete Würdigung 8.3.1 Zur Frage, ob die Verletzung unterhalb des linken Auges des Zivilklägers 1 von den vom Beschuldigten in der Tatnacht getragenen Schuhen stammt und wer ihm diese Verletzung zugefügt hat