8. Beweiswürdigung 8.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung und insbesondere den Grundsatz «in dubio pro reo» wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 4 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1040 f.) verwiesen. 8.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angefochtenen Anklagepunkts zum einen die Aussagen des Beschuldigten (pag. 410 ff. und pag. 981 ff.), des Zivilklägers 1 (pag. 581 ff.), des Zivilklägers 2 (pag. 603 ff. und pag. 989 ff.), der Zeugin N.________ (pag. 627 ff.) sowie von K.________ (pag. 323 ff.), O.________ (pag.