Bestritten ist, ob der Beschuldigte an der zweiten Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz beteiligt war und ob er dabei dem Zivilkläger 1 beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche mit einem Fusstritt die unterhalb von dessem linken Auge festgestellte, geformte Verletzung/Schuhabdruckspur zufügte. 7.3 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt gemäss Strafbefehl als erstellt.