Die Verfolgung und die erneuten Schläge beim Bahnhofplatz wurden unbestrittenermassen einzig durch die Männer aus Lausanne initiiert und ausgeteilt. Dabei erlitten die Zivilkläger insbesondere Verletzungen im Kopfbereich. Im Hinblick auf die rechtliche Würdigung ist anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft nur diese «zweite» Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz (unter der Laube beim Schweizerhof und beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) angeklagt hat, nicht aber die vorangegangene Auseinandersetzung beim Burger King.