Durch den Angriff erlitten C.________ neben anderen Verletzungen zwei Rissquetschwunden am Kopf, Brüche des Augenhöhlenbodens und des Jochbeins sowie E.________ neben anderen Verletzungen einen Bruch des Nasenbeins. 7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es am Abend des 22. August 2010 zunächst beim Burger King und anschliessend beim Bahnhofplatz (unter der Laube beim Schweizerhof und beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) zu Auseinandersetzungen zwischen den Zivilklägern sowie Männern aus Lausanne kam. Die erste Auseinan-