4. Oberinstanzliche Beweisergänzung Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren über den Beschuldigten ein Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 11. Juni 2019; pag. 1098 f.) und ein Strafregisterauszug (datierend vom 14. Juni 2019; pag. 1104 f.) eingeholt. Diese Dokumente wurden den Parteien in Kopie zugestellt (pag. 1106).