2. Berufung und Durchführung des schriftlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 11. Februar 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 1033). Daraufhin stellte die Vorinstanz den Parteien das begründete Urteil, datierend vom 17. April 2019 (pag. 1037 ff.), zu. In der Berufungserklärung vom 1. Mai 2019 beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf den Schuldspruch wegen Angriffs sowie auf die Verurteilung zu einer Geldstrafe. Weiter focht er die Verurteilung zu den Genugtuungszahlungen an die Zivilkläger sowie die entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen an.