Es erklärte den Beschuldigten hingegen schuldig des Angriffs, begangen am 22. August 2010 in Bern (Bst. A.II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1017) und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public de l’arrondissement du Nord vaudois Yverdon vom 29. Juli 2013, unter Aufschub der Geldstrafe und Festlegung der Probezeit auf zwei Jahre sowie unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 13 Tagen (Bst. A.II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1017), sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Bst.