1. Erstinstanzliches Urteil Soweit A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) betreffend, stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) mit Urteil vom 1. Februar 2019 die Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen grober Verkehrsregelverletzung und wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, beides angeblich begangen am 23. Dezember 2010 in Lausanne, ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Bst. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1017). Es erklärte den Beschuldigten hingegen schuldig des Angriffs, begangen am 22. August 2010 in Bern (Bst.