32 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 29. Januar 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen von ca. September 2015 bis 15.01.2016 sowie vom 16.12.2016 bis 19.02.2017 in Bern z.N. von E.________, 2. der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs, begangen am 11.09.2016 in Bern z.N. von C.________, B. weiter verfügt wurde: