Anschliessend tauschten sie die Telefonnummern aus, bevor sich ihre Wege wieder trennten. Ab 02:10 Uhr hatten der Beschuldigte und die Privatkläger mehrfach per WhatsApp und telefonisch Kontakt. Um ca. 03:45 Uhr bestiegen sie vor dem I.________ zusammen mit L.________ ein Taxi, das zuerst L.________ nach Hause und danach die Privatklägerin und den Beschuldigten zu einem Bancomaten und schliesslich zur Wohnung der Privatklägerin führte. Im Schlafzimmer der Privatklägerin zogen sich beide aus und es kam erneut zum Geschlechtsverkehr. Der Beschuldigte filmte den Geschlechtsverkehr mit seinem Mobiltelefon.