Gestützt auf ihre Aussagen ist davon auszugehen, dass die Privatklägerin eine Erinnerungslücke hat, die nach dem Konsum des Vodka-Lemon im I.________ beginnt und bis zum Aufwachen am nächsten Morgen andauert. Aufgrund ihres Verhaltens an der H.________-Party deutet einiges darauf hin, dass der Privatklägerin K.O.-Tropfen bzw. eine enthemmende Substanz ins Getränk gemischt wurde. Ob dies tatsächlich so ist, muss aber letztlich offen bleiben.