183 Z. 59, Z. 64). So schilderte beispielsweise J.________, die Privatklägerin habe ihm bei der Begrüssung an der H.________-Party leicht in den Nacken/Hals gebissen (pag. 103 Z. 36 f.). Sie sei viel aufgedrehter gewesen als sonst und habe ihn gepackt, gebissen und geküsst (pag. 112 Z. 93 f.). M.________ und N.________ gaben übereinstimmend an, die Privatklägerin sei an der Party fröhlich und aufgestellt gewesen (pag. 167 Z. 73 f.; pag. 172 Z. 122 f.; pag. 179 Z. 77, Z. 86; pag. 183 Z. 59, Z. 65). Alle befragten Drittpersonen dachten, die Privatklägerin habe zu viel Alkohol getrunken (pag. 105 Z. 163 f.; pag. 112 Z. 94 f.; pag.