8.4 Aussagen der übrigen befragten Personen J.________, K.________, M.________, N.________, und P.________ besuchten ebenfalls die H.________-Party im I.________. Ihre Aussagen zum Zustand der Privatklägerin und/oder zum Zustand des Beschuldigten erscheinen detailliert, stimmig und nachvollziehbar. Ein Grund oder ein Hinweis, dass sie diesbezüglich falsche Aussagen gemacht haben könnten, ist nicht ersichtlich. Die befragten Personen kannten die Privatklägerin bereits vor der Party. Aus den Akten ergeben sich jedoch keine Hinweise auf eine besondere Beziehung.