16 klärte der Beschuldigte, er habe noch nie erlebt, dass einer Person K.O.-Tropfen verabreicht worden seien. Es sei ihm nicht so vorgekommen, als ob dies bei der Privatklägerin geschehen sei. Er stelle sich das schon noch heftiger vor. Wenn sie erbrochen hätte oder gestürzt wäre, hätte er sich vielleicht Gedanken darüber gemacht. Sie habe aber mit ihm geredet und habe gelacht. Er könne sich nicht vorstellen, dass sie unter K.O.-Tropfen gestanden sei. Auf konkrete Frage verneinte der Beschuldigte, etwas mit dieser Sache zu tun zu haben (pag. 266 Z. 454 ff.).