Er habe das Kondom dann angezogen, sie hätten Sex gehabt und er habe einen Samenerguss gehabt. Danach habe er gemerkt, dass das Kondom fast leer gewesen sei und es wohl ein Loch gehabt habe oder geplatzt sei. Deshalb habe er ihr gesagt, sie solle die «Pille danach» nehmen (pag. 284 Z. 483 ff.). Auf entsprechende Frage räumte der Beschuldigte an der ersten Einvernahme ein, dass auf seinem Mobiltelefon ein paar Aufnahmen von Frauen zum Vorschein kämen. Er habe die Frauen aber immer gefragt, ob er das machen dürfe. Ob er das bei der Privatklägerin auch gemacht habe, wisse er nicht. Er sei sich nicht 100% sicher, ob es Aufnahmen der Privatklägerin auf seinem Mobiltelefon gebe (pag. 265