13 geblieben. Eventuell könne es sein, dass er auch ausgestiegen sei und ihr geholfen habe. Er wisse es nicht mehr (pag. 262 Z. 245 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte demgegenüber an, er sei auch ausgestiegen und sei mit der Privatklägerin zum Bancomaten gegangen (pag. 283 Z. 436). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er die Privatklägerin zum Bancomaten begleitet habe (pag. 575 Z. 43 ff.). Der Beschuldigte machte unterschiedliche Angaben zur Frage, was mit dem benutzten Kondom geschehen sei.