42 Z. 80 f.). Dann wisse sie noch, dass jemand in der Nacht an ihrer Tür geklingelt habe, in die Wohnung gekommen sei und gesagt habe «Ah, da ist das Natel». Diese Person habe dann das Natel genommen. Sie wisse aber nicht mehr, wer das gewesen sei. Es sei einfach wie schwarz (pag. 42 Z. 105 ff.; pag. 52 Z. 118 ff.). Sie habe mehrfach versucht, den Abend zu rekonstruieren. Aber sie wisse vom ganzen Abend nichts mehr (pag. 43 Z. 137 f.; pag. 44 Z. 170 f.; pag. 68 f. Z. 313 ff.; pag. 568 Z. 8 f.) Die Aussagen der Privatklägerin weisen eine Vielzahl an verschiedensten Realkennzeichen auf.