Sie sei nackt im Bett gelegen. Dann sei sie auf die Toilette gegangen und habe gesehen, dass alles voller Kot und Erbrochenem gewesen sei. Als sie das gesehen habe, habe sie gedacht «scheisse, was ist denn da passiert» (pag. 42 Z. 88 ff.). In den Aussagen der Privatklägerin sind keine Aggravierungstendenzen ersichtlich. So erklärte sie,