Das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht) sprach P.________ mit Urteil vom 21. März 2019 von der Anschuldigung der versuchten Vergewaltigung, angeblich begangen am 11. September 2016 zum Nachteil von L.________ frei. Mit Eingabe vom 10. Januar 2020 zog die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufung gegen dieses Urteil zurück, so dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. März 2019 in Rechtskraft erwachsen ist. 8.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin konnte den Verlauf des Abends vom 10./11. September 2016 bis zum Zeitpunkt, als sie an der H.________-Party im I.______