Am nächsten Tag erkundigte sich die Privatklägerin beim Beschuldigten, ob sie zu dritt oder zu viert mit dem Taxi nach Hause gefahren seien und sagte ihm, dass ihnen wohl jemand etwas ins Getränk getan habe. Der Beschuldigte zeigte sich überrascht und meinte zunächst, die Privatklägerin mache Witze (pag. 311). Als die Privatklägerin ihm sagte, dass sie sich weder daran erinnern könne, wie sie sich getroffen hätten, noch was sie alles gemacht habe oder wieso sie mit ihm hier gelandet sei, bekundete der Beschuldigte mit «Püüüh nicht guet» seine Betroffenheit (pag. 312). 8.1.7 WhatsApp-Nachrichten zwischen der Privatklägerin und L._