73 Z. 480 ff.). Auf Frage, was sie damit gemeint habe, dass es eigentlich schade sei, dass sie nichts mehr wisse, erklärte die Privatklägerin, sie habe wissen wollen, was passiert sei und habe damit erreichen wollen, dass sie sich noch einmal treffen. Sie habe mit ihm reden und erfahren wollen, was passiert sei. Von ihm sei aber keine befriedigende Antwort darauf gekommen, wie sie in ihre Wohnung gelangt seien (pag. 73 Z. 489). Am nächsten Tag erkundigte sich die Privatklägerin beim Beschuldigten, ob sie zu dritt oder zu viert mit dem Taxi nach Hause gefahren seien und sagte ihm, dass ihnen wohl jemand etwas ins Getränk getan habe.