Blöd habe sie alles vergessen. Auf die Bemerkung des Beschuldigten, wonach man es ja mal wiederholen könne, meinte die Privatklägerin «Ja nüchtern bin ich besser» (pag. 311). Die WhatsApp-Nachrichten der Privatklägerin an den Beschuldigten nach dem Vorfall erscheinen mit Blick auf die vorliegend zu beurteilenden Vorwürfe doch recht eigenartig. Auf Frage, weshalb sie sich am Sonntag beim Beschuldigten entschuldigt habe, gab die Privatklägerin gegenüber der Staatsanwaltschaft an, sie wisse es nicht. Es sei ihr unangenehm gewesen.