Sie frage sich, wie er sie habe heimbringen können. Sie wisse von diesem Abend nichts mehr. Die Privatklägerin bat den Beschuldigten eindringlich, seinem Bruder nichts zu erzählen (pag. 310). Etwas später schrieb die Privatklägerin dem Beschuldigten, es sei eigentlich schade, dass sie nichts mehr wisse. Als der Beschuldigte ihr sagte «[…] ig weiss aber dasi di guet ha düre gno haha», antwortete die Privatklägerin ihm, sie habe schon Angst gehabt, dass es «mega scheisse» gewesen sei. Blöd habe sie alles vergessen.