10 8.1.6 WhatsApp-Nachrichten zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten nach dem Vorfall Der Beschuldigte schrieb der Privatklägerin nach dem Geschlechtsverkehr um 04:40 Uhr, sie solle die «Pille danach» nicht vergessen, da das Kondom geplatzt sei (pag. 309). Am Nachmittag erinnerte der Beschuldigte die Privatklägerin erneut daran, die «Pille danach» nicht zu vergessen. Daraufhin entschuldigte sich die Privatklägerin beim Beschuldigten. Sie sei gestern so betrunken gewesen und schäme sich sehr. Sie frage sich, wie er sie habe heimbringen können.