Anschliessend steigt die Privatklägerin ohne Hilfe ins Taxi ein, gefolgt vom Beschuldigten, der auf dem Rücksitz hinter dem Taxifahrer Platz nimmt. Auf den Videoaufnahmen der Überwachungskameras ist nicht zu erkennen, dass sich die Privatklägerin dagegen wehrt, dass der Beschuldigte ebenfalls zu ihr und L.________ ins Taxi steigt. 8.1.4 Bargeldbezug am Bancomaten Auf dem Weg zur Wohnung der Privatklägerin hielt der Taxichauffeur an einem Bancomaten, damit die Privatklägerin CHF 50.00 beziehen konnte. Dies geschah gemäss dem Kontoauszug der Migros Bank um 04:02 Uhr (pag.