Auf den Videoaufnahmen der Überwachungskameras des I.________ Bern ist ersichtlich, dass die Privatklägern und L.________ um 03:44 Uhr den mittleren Lift verlassen. Die Privatklägerin schaut nach unten und sucht offensichtlich etwas in ihrer Handtasche. Dabei stösst sie gegen die rechte Wand. Dies deutet darauf hin, dass die Privatklägerin in diesem Zeitpunkt zumindest alkoholisiert war. Anschliessend nimmt die Privatklägerin ihr Mobiltelefon aus der Tasche, tippt etwas ein, hält sich das Mobiltelefon ans Ohr und begibt sich Hand in Hand mit L.________ zum Ausgang.