Der Beschuldigte setzte sich auf die mehr oder weniger reglos auf dem Bauch liegende Privatklägerin und drang mit dem Penis von hinten in ihre Vagina ein. Durch dieses Vorgehen hatte die Privatklägerin keine Möglichkeit zur Gegenwehr gegen den ihr körperlich überlegenen Beschuldigten und wurde so zur Duldung des Beischlafs genötigt. Dazu filmte er mit seinem Smartphone. Der Beschuldigte nahm dabei mindestens in Kauf, dass er den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Privatklägerin vornahm und sie mit seinem Vorgehen dazu zwang.