6 Schlafzimmer der Privatklägerin zogen sich beide aus und der Beschuldigte vollzog mit der Privatklägerin, die aufgrund ihres Zustands weder in der Lage war, in den Geschlechtsverkehr einzuwilligen noch sich dagegen zu wehren, den Geschlechtsverkehr, indem er von hinten mit dem Penis in ihre Vagina eindrang, wodurch er sie zum Beischlaf missbrauchte. Dazu filmte er mit seinem Smartphone.