Der Beschuldigte begab sich während dieser Zeit mit der Privatklägerin in eine Toilettenkabine im I.________, wo es zu Geschlechtsverkehr kam, an den die Privatklägerin keine Erinnerung hat. Sie tauschten anschliessend die Telefonnummern und hatten in der Zeit ab 02.25 Uhr mehrmals Kontakt. Um ca. 03.45 Uhr bestiegen sie vor dem I.________ gemeinsam mit der Begleiterin der Privatklägerin ein Taxi, das zuerst die Begleiterin an ihr Domizil und danach die Privatklägerin und den Beschuldigten zum Domizil der Privatklägerin bzw. zu einem Bancomaten führte.