Der Beschuldigte und die Privatklägerin trafen sich am 11.09.2016, zwischen ca. 00.30 Uhr und ca. 01.30 Uhr, erneut anlässlich der H.________-Party im I.________. Die Zeit zwischen diesen Begegnungen verbrachte der Beschuldigte mit seinen Kollegen, dabei konsumierten sie alkoholische Getränke. Die Privatklägerin und ihre Begleiterin konsumierten in dieser Zeit zu Hause je zwei alkoholische Getränke und ein weiteres im I.________ und nahmen dabei – vermutlich mit dem Getränk im I.___