vom Vorwurf der Schändung, evtl. der Vergewaltigung, angeblich begangen am 11.09.2016 in Bern z.N. von C.________; unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Verteidigung sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat. IlI. Er sei, gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche, zu verurteilen 1. zu einer angemessenen, 150 Tagessätze à CHF 100.00 nicht übersteigenden Geldstrafe, der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen; 2. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten.