Fürsprecher B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 753): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. Januar 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________, ngt., schuldig erklärt wurde 1. der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen von ca. September 2015 bis 15.01.2016 sowie vom 16.12.2016 bis am 19.02.2017 in Bern z.N. von E.________, 2. der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs, begangen am 11.09.2016 in Bern z.N. von C.________. II. A.________, sei frei zu sprechen