746 f.): A. I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 29. Januar 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ wegen sexuellen Handlungen mit Kind und Verletzung des Geheim- und Privatbereichs schuldig erklärt wurde; 2. verfügt wurde, dass 2.1. das beschlagnahmte iPhone 6S zur Vernichtung eingezogen wird und 2.2. der beschlagnahmte Fingerring A.________ zurückgegeben wird. II. A.___